Bestellungen können bei Gusto Palatino AG, Industriestrasse 30, 9524 Zuzwil abgeholt werden.
Abholungen sind von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr möglich.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein.
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Warenzustellungen erfolgen, wenn immer möglich direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson.
Bei Frische-Produkten hat der Kunde die Ware möglichst rasch, jedoch bis spätestens 20 Uhr des Liefertages, wieder der Kühlkette zuzuführen. Tiefkühlprodukte müssen vom Kunden bei der Anlieferung persönlich übernommen und sofort wieder der Tiefkühlkette zugeführt werden.
Die Lieferung erfolgt je nach Sortiment und Lieferort durch unterschiedliche Lieferpartner. Die Bestimmung des Lieferpartners obliegt Bonflam. Die Lieferung erfolgt soweit zugänglich an die Wohnungstüre bei Privatpersonen und den Empfang, respektive Warenanlieferung bei Firmenkunden.
Bonflam setzt alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen dienen jedoch lediglich als Orientierung. Für den Fall, dass Bonflam, respektive deren Lieferpartner die bestätige Bestellung nicht ausliefern können, respektive Lieferfristen nicht eingehalten werden können, hat der Kunde weder Anspruch auf Vertragsrücktritt, noch auf Schadenersatz.
Bei Lieferungen durch unsere Lieferpartner wird die Bestellung bei Abwesenheit beim Hauseingang deponiert, an welchem der Paketdienst bei Abwesenheit Pakete deponiert.
Mit der Übergabe der Ware, respektive der Hinterlegung der Ware, gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte und Umwelteinflüsse auf den Kunden über.
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.